Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 – Vorlage von Dokumenten
Bei der Anmietung eines Anhängers ist ein gültiger Führerschein vorzulegen. Für Maschinen (z. B. Bagger, Radlader, Dumper) ist der Personalausweis erforderlich.
§ 2 – Zustand und Kraftstoffstand
Der Mieter hat den gemieteten Anhänger oder die Maschine bei Übergabe auf Zustand und Ausstattung zu überprüfen, einschließlich des Kraftstoff Standes. Sollte das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgebracht werden, berechnet der Vermieter 3,00 € pro Liter für das Nachfüllen.
§ 3 – Mietzeit
Es kann ausschließlich tageweise gebucht werden. Ein Miettag gilt von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
§ 4 – Mietverlängerung
Eine Mietverlängerung bedarf der mündlichen oder schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Diese muss frühzeitig erfolgen (spätestens 5 Stunden vor Mietende). Sollte die Mietzeit ohne Absprache überschritten werden, wird eine Tagesmiete berechnet.
§ 5 – Rückgabe vor Ablauf der Mietzeit
Eine vorzeitige Rückgabe des Anhängers oder der Maschine führt nicht zu einer Rück Erstattung der Mietkosten.
§ 6 – Weitervermietung und sonstige Überlassung
Eine Weitervermietung des Mieters an Dritte und unentgeltliche Überlassung ist nur nach Rücksprache mit dem Vermieter erlaubt.
§ 7 – Versicherung und Selbstbeteiligung
Die Absicherung umfasst ausschließlich Schäden an der Maschine bzw. am Anhänger. Jegliche darüber hinausgehenden Schäden, insbesondere Folgeschäden oder Personenschäden, sind ausgeschlossen. Die Haftung des Vermieters für solche Schäden ist ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen. Die Selbstbeteiligung beträgt für Großgeräte (z. B. Bagger, Radlader) 2.500 €, für Kleinmaschinen (z. B. Rüttelplatten, Stampfer) 1.500 € und für Anhänger 1.500 €.
§ 8 – Sorgfaltspflichten und Schäden
Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Gegenstände und Fahrzeuge sorgfältig zu behandeln. Dies umfasst:
- die regelmäßige Überprüfung des verkehrs- bzw. betriebsbereiten Zustands,
- das ordnungsgemäße Ankuppeln des Anhängers,
- die sachgemäße Nutzung.
- Bedienung der Geräte mit entsprechender persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden. Der Zustand des gemieteten Gegenstandes ist bei Übergabe zu überprüfen. Schäden müssen schriftlich dokumentiert und vom Vermieter bestätigt werden.
§ 9 – Verlust des Mietgegenstandes
Kann der Mieter die ihm obliegende Verpflichtung zur Rückgabe des Mietgegenstandes nicht erfüllen, ist er verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Die Haftung des Vermieters ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
§ 10 – Unfälle und Rückgabeort
Unfälle und Diebstähle sind unverzüglich der Polizei und dem Vermieter zu melden. Der Mietgegenstand muss an den Standort Neuengammer Hausdeich 498–502 zurückgebracht werden. Alternativ kann der Vermieter das Fahrzeug auf Wunsch des Mieters gegen Kostenübernahme abschleppen.
§ 11 – Ladungssicherung
Für die Ladungssicherung ist ausschließlich der Mieter verantwortlich.
§ 12 – Fahrerlaubnis und technische Anforderungen
Der Mieter haftet dafür, dass die erforderliche Fahrerlaubnis sowie die technischen Voraussetzungen des Zugfahrzeugs für die Nutzung des Mietgegenstands vorliegen. Zudem ist der Mieter verpflichtet, alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und sicherzustellen, dass er sowohl körperlich als auch psychisch in der Lage ist, den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu bedienen.
§ 13 – Höchstgeschwindigkeit
Es gelten die jeweils vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
§ 14 – Auslandseinsatz
Fahrten ins Ausland sind nur nach vorheriger Rücksprache und ausdrücklicher Einwilligung des Vermieters gestattet.
§ 15 – Halterverantwortung
Der Mieter gilt während der Mietdauer im Sinne der Straßenverkehrsordnung als Halter des Fahrzeugs.
§ 16 – Haftung für transportierte Gegenstände
Für transportierte Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.
§ 17 – Wasserdichtigkeit
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Wasserdichtigkeit von Koffer- oder Planen Anhängern.
§ 18 – Mietpreise
Die Mietpreise richten sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarifen.
§ 19 – Rückgabe und Schäden
Wir behalten uns vor, Schäden am zuvor gemieteten Objekt auch nachträglich zu melden und abzurechnen, wenn eine kontaktlose Rückgabe erfolgte.
§ 20 – Diebstahlschutz
Alle Anhänger sind mit einem Diebstahlschloss ausgestattet, das dem Mieter bei Übergabe mitgegeben wird.
§ 21 – Reservierungen und Nichterfüllung
Falls der Mietgegenstand nicht abgeholt wird, oder bei Anlieferung nicht angenommen bleibt die Zahlung trotzdem fällig.
§ 22 – Gebühren und Abgaben
Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung anfallenden Gebühren, Bußgelder und Strafen.
§ 23 – Anerkennung der Geschäftsbedingungen
Mit seiner Unterschrift, einer schriftlichen Bestätigung oder der Zustimmung über die Webseite erkennt der Mieter die AGB an.
§ 24 – Schriftform
Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und die Bestätigung des Vermieters.
§ 25 – Schriftform, Salvatorische Klausel
Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und der (!) Bestätigung des Vermieters.
Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein oder werden, so soll an die Stelle der unwirksamen Klausel eine Bestimmung treten, die der beanstandeten in rechtlich zulässiger Weise und in wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt.
Die Vertragsparteien sind ggf. verpflichtet, an der Errichtung einer solchen Ersatzbestimmung mitzuwirken. Das Gleiche gilt für den Fall, dass eine zulässige Bestimmung fehlt.